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Pressemitteilung

Aalschonzeit benachteiligt einseitig deutsche Fischerei

Nachbarländer dürfen Aale fangen, die deutsche Fischer schwimmen lassen müssen

Zustand der Aalbestände im Aufwärtstrend - Maßnahme nicht ausreichend begründet -


Am 7. März hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die neue Schonzeit für den Europäischen Aal in den Küstengewässern bekanntgegeben. In der Zeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 gilt demnach in den deutschen Meeresgewässern ein umfassendes Aalfangverbot. Die Freizeitfischerei auf Aal ist in diesen Bereichen bis 31. März 2024 vollständig verboten. Das BMEL setzt damit die EU-Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 vom 30.01.2023 um.

Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, wurde die Schonzeit vom BMEL in Absprache mit den Küstenbundesländern festgelegt. Eine Beteiligung der Verbände der Fischwirtschaft erfolgte nicht. Damit wurde diese langbewährte Praxis im Rahmen guter, demokratischer Gesetzgebung ad acta gelegt.

Dabei haben die Fischereiverbände in diversen Stellungnahmen unterschiedlichste, praktikable Maßnahmen für einen verbesserten Aalschutz aufgezeigt. Bereits bei der letzten Anhörung der Verbände und der Bundesländer im Dezember 2022 wurde deutlich, dass die Erfahrungen des Berufsstandes und dessen Vorschläge nicht mehr berücksichtigt werden. Damals ging es um die deutsche Position zum Vorschlag der Kommission für ein 6-monatiges Fangverbot in den Küstengewässern. Von allen anwesenden Bundesländern und den Berufsverbänden wurde der Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Nur die Öko-Verbände und das Thünen Institut als Ressortforschung des grünen Bundesministeriums stimmten damals für ein 6-monatiges Fangverbot. Trotzdem warben die deutschen Vertreter bei der Ratstagung in Brüssel bei den Mitgliedstaaten aktiv für ein 6-monatiges Fangverbot und setzten dieses im Endergebnis auch durch. Die erzielten Erfolge bei der Umsetzung der Aalmanagementpläne und das zeitnahe Erreichen der darin fixierten Ziele blieben völlig unbeachtet. Auch im Binnenland gab es keine Maßnahmen: Die Turbinen von Wasserkraftwerken dürfen weiter die abwandernden Aale häckseln.

Der Beschluss ist derart komplex, dass dessen Umsetzung in Art. 13 der EU-Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten innerhalb der Mitgliedsstaaten wohl zu diversen Irritationen führen und kaum zu kontrollieren sein wird. Dabei hatte der Fischereirat noch in der Septembersitzung 2022 versichert, dass man die Schutzmaßnahmen für den Aal verstärkt auf nicht fischereiliche anthropogene Mortalitäten ausrichten und den Aalschutz ganzheitlich angehen wird.

Mit der jetzt beschlossenen Aalschonzeit sind wieder einmal diejenigen im Focus, die seit Jahren maßgeblich mit viel ehrenamtlichen Engagement und privatem Geld die Umsetzung der EU-Aal-VO und damit den Aalschutz befördert haben. Stimmen aus der beruflichen Praxis fragen sich: Wo bleibt die von Deutschland so gepriesene und international über alles zu verteidigende Demokratie, wenn die Beteiligten und Betroffenen bei derart gravierenden Eingriffen in ihre berufliche Existenz nicht einmal angehört werden und diese Eingriffe auch noch kompensationslos erdulden sollen?

In der Pressemitteilung des BMEL heißt es weiterhin, dass Deutschland seine Aal-Schonzeit in der Ostsee an die Schonzeiten der EU-Nachbarn Dänemark und Schweden angeglichen hat. In beiden Ländern gilt jedoch für den Aal ein Fangverbot vom 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024. Das sind wieder einmal zwei Wochen, in denen die deutsche Küstenfischerei gegenüber ihren Nachbarn in der Ostsee benachteiligt wird. Die können jetzt die Fische 2 Wochen lang fangen, die wir schwimmen lassen.

Besonders kreativ war man bei der Auslegung der Vorschrift "Berücksichtigung des Wander-verhaltens der Aale bei der Festlegung der Schonzeit" im Mittelmeer-Raum: Hier ist der Monat mit der Hauptwanderzeit der Aale von der Schonzeit ausgenommen, weil es sich um die ertragreichste Fangperiode für die dortige Fischerei handelt und man die wirtschaftliche Existenz der Betriebe schützen will. Ähnliches gilt für die Glasaalfischerei in Frankreich. Auch dort darf man die Fischerei in der Hauptfangzeit einen Monat lang öffnen, wenn man diese Zeit dann an die Schonzeit wieder anhängt.

Das BMEL vernachlässigt mit dieser Entscheidung die bisher erzielten Erfolge bei der Erfüllung der mehrjährigen Aalmanagementpläne, die gemäß der übergeordneten EU-Aalverordnung aufgestellt und abgearbeitet werden müssen. Der letzte Umsetzungsbericht zu den Aalmanagementplänen machte deutlich, dass der Gelbaalbestand in den Binnengewässern deutlich angestiegen ist. Neueste Untersuchungsergebnisse der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern zeigen zudem, dass auch in den Küstengewässern der Ostsee der Gelbaalbestand in den letzten Jahren signifikant angewachsen ist. Es sieht so aus, als ob die Rekrutierung in der Ostsee in den letzten Jahren angestiegen ist.

Auch die französischen Glasaalfischer berichteten in diesem Jahr von außergewöhnlich guten Fängen. Nach Aussagen der Fischer war es zu Beginn des Jahres Jahr sogar möglich, tagsüber Glasaale zu fangen, was nur sehr selten vorkommt und zeigt, wie groß die diesjährige Zuwanderung von Glasaalen dort war.

Es ist bekannt, dass in dem beratenden Gremium ICES (Internationaler Rat für Meeresforschung) unter Wissenschaftlern auch abweichende Einschätzungen von den jetzt umgesetzten Maßnahmen vorhanden waren. In der Fischerei stellt sich die Frage, wann der ICES diesen nachgewiesenen positiven Trend, den die Fischer mittlerweile seit mehreren Jahren wahrnehmen, auch in seiner wissenschaftlichen Arbeit berücksichtigt und die KOM realitätsnah berät.



Kontakt: Claus Ubl 0176 - 832 10 604

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