Pressemitteilung
Fangquoten für den Fischfang in der Ostsee 2024 beschlossen
Lage für die Ostseefischer bleibt weiterhin sehr schwierig
Nach langen, schwierigen Verhandlungen haben sich die Fischereiminister der EU heute auf die Fangmöglichkeiten für die Ostseefischerei im nächsten Jahr geeinigt. Wie zu erwarten war, wird es für die deutschen Küstenfischer an der Ostsee auch im nächsten Jahr sehr schwer werden. Die beschlossenen Fangmengen lassen keine auskömmliche Fischerei mehr zu. Obwohl die fischereiliche Sterblichkeit sich in der Ostsee in den letzten Jahren flächendeckend deutlich gesunken ist, scheinen sich die Fischbestände kaum zu erholen. Bei einigen Arten entnehmen Prädatoren wie Kormoran und Kegelrobbe inzwischen mehr Fische, als die kommerzielle Fischerei. Das Prädatoren unbegrenzt fressen dürfen, die Fischer aber immer weiter eingeschränkt werden, hat nichts mit dem geforderten "ökosystemaren Ansatz" zu tun.
Die Bestände der beiden wichtigsten Fischarten für die deutsche Küstenfischerei, der westliche Hering und der westliche Dorsch, sind seit mehreren Jahren auf sehr niedrigem Niveau. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hatte aus diesem Grunde beim westlichen Hering eine Null-Fangmenge vorgeschlagen und beim westlichen Dorsch eine Gesamtfangmenge von 24 Tonnen.
Beim östlichen Dorsch gab es ebenfalls eine Null-Fangempfehlung. Auch bei der Sprotte sollte nach der Empfehlung des ICES die Gesamtfangmenge um 10 % gesenkt werden. Da die Nachwuchsproduktion in den beiden letzten Jahre schwach war, sind die Perspektiven für diesen Bestand etwas schlechter als bisher. Einzig positiv ist die derzeitige Entwicklung der Plattfischbestände in der Ostsee. Bei der Scholle wurde deshalb vom ICES eine Anhebung der Fangmenge um 59 % empfohlen.
Zu den beschlossenen Quoten im Einzelnen
Beim westlichen Dorsch einigten sich die Minister auf eine Gesamtfangmenge von 340 Tonnen. Dabei handelt es sich um eine reine Beifangmenge für die kommerzielle Fischerei. Auf die deutsche Fischerei entfallen damit noch 73?Tonnen als Beifangquote. Eine gezielte Dorschfischerei wird es damit auch im kommenden Jahr nicht geben, aber durch die nun beschlossene Beifangmenge wird der Fischerei zumindest die Möglichkeit gegeben, andere Fischereien, in denen ein geringer Dorschbeifang unvermeidbar ist, aufrecht zu erhalten. Die Freizeitfischerei auf Dorsch wird im nächsten Jahr komplett verboten. Bisher durften Angler zumindest einen Dorsch am Tag fangen. Diese Entscheidung wird einen enormen sozio-ökonomischen Schaden anrichten ohne dem Dorschbestand einen entsprechenden Nutzen zu bringen, denn für die Küstengemeinden sind die Angler und der damit verbundene Tourismus eine wichtige Einnahmequelle in den oft strukturschwachen Regionen.
Für den westlichen Hering wurde eine Gesamtfangmenge von 788 Tonnen beschlossen, die ebenfalls als reine Beifangmenge für die Fischerei zur Verfügung steht. Die Ausnahmen für eine gezielte Fischerei für Boote unter zwölf Metern Länge, die mit Stellnetzen fischen, wurden beibehalten. Die Betriebe sind somit weiterhin in der Lage, geringe Heringsmengen für die Eigenvermarktung zu fangen, die für das Überleben dieser Betriebe notwendig ist.
Beim östlichen Dorsch gibt es 2024 wie im Vorjahr keine gezielte Fischerei. Lediglich eine Quote für Beifänge in Höhe von 595 Tonnen wurde von den Fischereiministern beschlossen.
Da nach Einschätzung des ICES die Prognosen für die Sprotte in den nächsten Jahren etwas schlechter ausfallen, beschloss der Ministerrat bei diesem Bestand eine Absenkung der Quote um 10 % auf 201.000 Tonnen. Dadurch kann der Laicherbestand den ICES-Prognosen zufolge im nächsten Jahr wieder deutlich anwachsen.
Bei der Scholle bleiben die Fangmengen auf demselben Niveau wie in diesem Jahr. Die von den Ministern beschlossenen Gesamtfangmenge beträgt 11.313 Tonnen. Nach der Empfehlung des ICES wäre eine deutliche Steigerung möglich gewesen. Der Bestand entwickelt sich positiv, aber da in der Schollenfischerei vor allem Dorsch als unvermeidbarer Beifang gilt, einigten sich die Minister darauf, unter der vom ICES vorgeschlagenen Erhöhung zu bleiben. Für die ebenfalls häufigen Arten Flunder, Kliesche und Steinbutt gibt es in der Ostsee keine Fangquoten.
Die Situation für die Ostseebetriebe bleibt mit den heute beschlossenen Fangmengen auch im nächsten Jahr immens angespannt. Für das Überleben der Betriebe an der Küste ist die Fortführung der Krisenhilfe durch Bund und Länder von entscheidender Bedeutung, damit nach dem erfolgreichen Wiederaufbau der Bestände noch existenzfähige Fischereistrukturen vorhanden sind. Das vollständige Verbot der Freizeitfischerei auf Dorsch verursacht erheblichen sozio-ökonomischen Schaden, ohne einen entsprechenden Nutzen für den Bestand zu bringen.
Mit den Beschlüssen zeigen die Minister, dass sie nicht blind den Empfehlungen von Experten und EU-Kommission folgen, sondern bei einigen Detailentscheidungen ihre umfassende Verantwortung auch für die Lebensmittelerzeugung in der Ostsee wahrnehmen wollen.
Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Leitbildkommission des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei bringen wird. Diese will bis Ende des Jahres einen Bericht vorlegen und darin konkrete Maßnahmen vorschlagen, mit denen die Fischerei an der Ostsee langfristig erhalten bleiben soll.
Kontakt: Claus Ubl 040 314884